Im Waldgebiet Chojnów hat das Forstamt gut bezeichnete Reiterwege eingerichtet. Sie sind an dem Symbol eines grünen
Hufeisens auf weißem Hintergrund zu erkennen. Die bezeichneten Strecken wurden von störenden Zweigen und Unterholz gesäubert.
Hinweis: Gemäß Art. 29 Abs. 1a im Gesetz über Wälder (Gesetzblatt 45, Nr. 435 mit Nachtrag) ist das Reiten im Wald nur auf den durch das Forstamt zugelassenen Wegen gestattet.
Durch den starken Touristenverkehr in den zum Forstamt Chojnów gehörenden Wäldern wird für Gruppenfahrten eine Sondergenehmigung des Forstamtes verlangt: www.chojnow.com.pl
Landkarten mit bezeichneten Wegen sind hier erhältlich: Hier >>>